Der Karlsruher Zoll hat einen Strafbefehl gegen den Inhaber eines Reinigungsunternehmens aus der Region erlassen. Umfangreiche Ermittlungen, darunter Durchsuchungsmaßnahmen und zahlreiche Zeugenvernehmungen, ergaben, dass über einen längeren Zeitraum Arbeitnehmende nicht bzw. nicht richtig zur Sozialversicherung angemeldet wurden. Dadurch entstand dem Fiskus ein Schaden in Höhe von 30.000 Euro. Der Inhaber des Unternehmens wurde zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 270 Tagessätzen á 100,00 Euro und damit insgesamt 27.000 Euro, sowie der geschuldeten Beträge in Höhe von 30.000 Euro an die Sozialversicherung verurteilt.
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