Am kommenden Sonntag, dem 15. Spieltag, trifft der Karlsruher SC auf den FC Hansa Rostock um 13:30 Uhr. Parallel zur Stadionöffnung um 12:00 Uhr wird der Adenauerring auf Höhe des Stadions für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt. Möglicherweise kann diese Sperrung aufgrund des erwarteten Menschenandrangs zum BBBank Wildpark früher erfolgen. Im Zuge dieser Verkehrssperrung wird die Polizei Gittersperren im Bereich Adenauerring / Stutenseer Allee einrichten, um die Trennung der Fans zu gewährleisten. Diese Maßnahmen können zu erheblichen Rückstaus und Verzögerungen führen.
Gästefans, die über die Bundesautobahn (BAB) 5 anreisen, wird dringend empfohlen, die Autobahn an der Anschlussstelle Bruchsal zu verlassen und über die Bundesstraße (B) 35 und die B 36 nach Karlsruhe zu fahren. Nach dem Verlassen der B 36 an der Ausfahrt Karlsruhe-Zentrum führt der Weg über die Linkenheimer Landstraße, die Willy-Brandt-Allee und den Adenauerring zum BBBank Wildpark. Parkplätze sind auf dem Birkenparkplatz reserviert, und es wird eine Parkgebühr von zehn Euro erhoben. Reisebusse werden auf dem Adenauerring in Empfang genommen und zu den zur Verfügung stehenden Parkflächen im Stadionumfeld gewiesen.
Im BBBank Wildpark befindet sich der Gästebereich auf der Nord- und Osttribüne. Der Gästeeingang befindet sich gegenüber der Gästeparkfläche auf dem Birkenparkplatz. Die Bundespolizei wird dazu beitragen, dass die An- und Abreise mit der Bahn reibungslos verläuft. Shuttlebusse, die am Hauptausgang des Hauptbahnhofs Karlsruhe bereitgestellt werden, bringen die Fans zum BBBank Wildpark und nach dem Spiel wieder zurück zum Hauptbahnhof.
Fans der Heimmannschaft werden gebeten, das Stadion aus Richtung Durlacher Tor anzusteuern und möglichst die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen. Besucher der Ost- und Südtribüne sollten das Stadion aus Richtung Durlacher Tor ansteuern. Für Fußgänger und Radfahrer wird eine Umleitungsstrecke eingerichtet. Die Polizei wird am Spieltag mit ausreichenden Kräften im Einsatz sein, um die Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Personen, die strafrechtlich relevantes Verhalten zeigen, werden konsequent verfolgt. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass das Betreten und der Aufenthalt auf dem Stadiongelände für erkennbar alkoholisierte oder anderweitig berauschte Personen nicht gestattet ist.