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Innenraumverbot für KSC Busfahrer

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im Einzelrichterverfahren gegen Thomas Laschuk, den Busfahrer des Zweitligisten Karlsruher SC, entschieden. Aufgrund fortgesetzten unsportlichen Verhaltens, wie vom DFB-Kontrollausschuss angeklagt, wurde Laschuk mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel belegt.

Dieses Verbot untersagt es Laschuk, während eines Spiels seines Teams im Stadioninnenraum anwesend zu sein. Das Verbot gilt ab einer halben Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Innerhalb dieses Zeitraums darf er sich weder im Innenraum, in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel noch im Kabinengang aufhalten und darf keinen direkten oder indirekten Kontakt zur Mannschaft haben.

Der Vorfall, der zu dieser Strafe führte, ereignete sich in der Nachspielzeit der Partie gegen Hannover 96 am 12. Mai 2024. Laschuk hatte einen ins Seitenaus rollenden Ball zurück aufs Spielfeld geschossen und dabei Schiedsrichter-Assistent Luca Schlosser an der Hüfte getroffen. Schiedsrichter Nicolas Winter zeigte ihm daraufhin die Rote Karte. Das Urteil wurde von Laschuk und seinem Verein akzeptiert und ist somit rechtskräftig.

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