Karlsruhe – Die Stadt Karlsruhe darf den Entsorger Knettenbrech + Gurdulic nicht, wie ursprünglich geplant, mit einer Erweiterung der Vollserviceleistung beauftragen. Dies entschied die Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe nach einem Nachprüfungsverfahren, das von einem konkurrierenden Unternehmen eingeleitet wurde. Aktuell prüft die Stadt Karlsruhe die Entscheidung und erwägt, Rechtsmittel beim Oberlandesgericht einzulegen. Eine entsprechende Beschwerde wird bereits vorbereitet.
Für die Bürgerinnen und Bürger Karlsruhes bedeutet dies, dass die Wertstofftonnen am Leerungstag weiterhin satzungskonform bereitgestellt werden müssen. An Standorten, an denen die Behälter frei zugänglich, ebenerdig und maximal 15 Meter von der Straße entfernt stehen, ist keine besondere Maßnahme erforderlich. Bei nicht frei zugänglichen Wertstofftonnen muss jedoch die Zugänglichkeit sichergestellt werden.
Der Behälterstandplatz darf weiterhin nicht mehr als 15 Meter vom nächsten Halteplatz des Sammelfahrzeugs entfernt sein. Die Transportwege müssen befestigt sein und dürfen keine Stufen oder Steigungen von mehr als fünf Prozent aufweisen. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, müssen die Wertstofftonnen am Entleerungstag rechtzeitig am Straßen- oder Gehwegrand oder an einer anderen geeigneten Stelle bereitgestellt und nach der Abholung wieder zurückgebracht werden.
Hintergrund:
Seit Januar 2024 übernimmt das private Entsorgungsunternehmen Knettenbrech + Gurdulic (K + G) die Abholung der Wertstoffbehälter im Rahmen des Verpackungsgesetzes. Es gab jedoch umfangreiche Beschwerden zum Leerungsservice des Unternehmens sowie Meinungsverschiedenheiten zwischen der Stadt und K + G über den Umfang der Vollserviceleistungen. Daher wurden Nachverhandlungen notwendig, um den gewohnten Service für die Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen.
In einer Sitzung am 19. März 2024 beschloss der Gemeinderat, das Angebot über die präzisierten Vollserviceleistungen anzunehmen. Diese sahen eine Ausweitung der Wegstrecken bis zu 27 Metern (anstatt 15 Meter), eine Treppenstufe sowie Klingeln für ein Entgelt von 870.000 Euro netto pro Jahr bis zum 31. Dezember 2026 vor.
Ein Mitbewerber im Ausschreibungsverfahren der Betreiber Dualer Systeme erhob daraufhin eine Verfahrensrüge und stellte einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer. Diese verpflichtete die Stadt, bei fortbestehender Vergabeabsicht das Verfahren neu zu bewerten und die Entscheidung sorgfältig zu begründen.
Die Stadt Karlsruhe führte das Verfahren gemäß den Vorgaben des Vergaberechts und der Vergabekammer durch. Ein Mitbewerber rügte jedoch am 6. Juli 2024 erneut die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb als rechtswidrig und erwirkte ein weiteres Nachprüfungsverfahren. Die Vergabekammer gab dem Mitbewerber recht und untersagte der Stadt den Vertragsschluss mit K + G.
Die Stadt Karlsruhe prüft nun die weiteren Schritte und bereitet eine Beschwerde beim Oberlandesgericht vor, um die Entscheidung der Vergabekammer anzufechten.