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Regionales

Anmeldung für Grundschule ist am 16. Februar / Schulpflicht für alle bis 30. Juni 2016 Geborenen

(red) Karlsruhe – Wie schon im vergangenen Jahr, ist auch die nun wieder anstehende Schulanmeldung wie alles ein Stück weit von Corona geprägt. Zwischen dem 1. August 2015 und dem 30. Juni 2016 Geborene sind schulpflichtig ab dem nächsten Schuljahr 2022/23 und für ihren neuen Lebensabschnitt am Mittwoch, 16. Februar, anzumelden, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt. Anmeldungen können zwischen 8 bis 12 oder 14 bis 18 Uhr beziehungsweise während der Öffnungszeiten des jeweiligen Schulsekretariats erfolgen.
Für Mädchen und Jungen, die zwischen 1. Juli 2016 und 30. Juni 2017 zur Welt kamen, ist eine Anmeldung freiwillig. Voraussetzung ist die bestätigte Schulfähigkeit des dann auch schulpflichtigen Kindes. Darüber befindet die Schulleitung, gegebenenfalls unter Einbezug eines pädagogisch-psychologischen Gutachtens und eines des Gesundheitsamts.

Vorzeitige Einschulung oder auch das Zurückstellen können Erziehungsberechtigte beantragen. Auskunft dazu erteilt ebenfalls die Schulleitung. Erster Kontakt ist die für den Wohnbezirk des Kindes zuständige Grundschule. Soll es auf eine Privatschule, hat zuvor die Abmeldung an der regulären Grundschule unter Vorlage des entsprechenden Nachweises zu erfolgen. Auch ein Schulbezirkswechsel, etwa für den Besuch einer Ganztagsgrundschule, ist dort zu klären, heißt es in der Mitteilung weiter.

Aufgrund der Pandemie-Situation kann die Anmeldung gegebenenfalls ohne persönliche Anwesenheit oder auf mehrere Tage ausgeweitet vorgenommen werden. Mitzubringen sind die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch. Alle anzumeldenden Kinder sollten möglichst persönlich vorgestellt werden, auch Erkrankte und solche mit besonderem Förderbedarf sind anzumelden. Die Aufnahme in eine bestimmte Schule kann eingeschränkt werden, wenn die Bildung zusätzlicher Eingangsklassen auf Dauer nicht gewährleistet ist, erläutert die Stadt.

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