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Zoll stößt auf nicht angemeldetes Bargeld von knapp 20.000 Euro

(red) Karlsruhe – Zöllner des Hauptzollamts Karlsruhe haben am vergangenen Wochenende am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden einen Bargeldschmuggelversuch aufgedeckt, heißt es in einer Pressemitteilung.
Im Abflugbereich in die Türkei gab der Reisende auf Befragen an, 20.000 Schweizer Franken (knapp 20.000 Euro) mit sich zu führen. Bei der Kontrolle seiner Umhängetasche wurden die zuvor angegebenen 20.000 Schweizer Franken sowie 225 Euro und 3.615 Türkische Lira aufgefunden. Gegen den 47-Jährigen wurde wegen Nichtanmeldung der mitgeführten Barmittel ein Bußgeldverfahren eingeleitet, da er das Bargeld vor Betreten des Abflugbereichs beim Zoll hätte schriftlich anmelden müssen.

Grundsätzlich gilt, wer mit Barmitteln (Bargeld, Gold, übertragbare Inhaberpapiere) im Gesamtwert von mehr als 10.000 Euro aus einem Nicht-EU-Staat nach Deutschland ein- oder ausreist, muss diesen Betrag beim Zoll anmelden bzw. bei Reisen innerhalb der EU nur auf Befragen des Zolls mündlich anzeigen. Das teilt der Zoll mit. Andernfalls drohe ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, das mit einer Geldbuße von bis zu einer Million Euro geahndet werden könnte. Sind die Angaben eines Beteiligten nicht schlüssig belegt oder besteht der Verdacht, dass Barmittel aus Straftaten stammen könnten, entscheidet das sogenannte Clearingverfahren darüber, ob Ermittlungen wegen Verdachts der Geldwäsche aufgenommen werden müssen, heißt es in der Mitteilung.

 

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