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Armband aus Gold (Hauptzollamt Karlsruhe)
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Zoll findet Schmuck im Wert von über 2.200 Euro in Koffer bei Kontrolle am FKB

Letzte Woche wurde am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden eine größere Menge unverzollter Goldschmuck im Gepäck einer aus Mazedonien einreisenden Frau entdeckt. Die Mitarbeiter des Hauptzollamts Karlsruhe fanden bei der Überprüfung ihres Koffers neben dem üblichen Reisegepäck auch Ringe, Ketten und Armbänder.

Die 24-jährige Reisende, eine kosovarische Staatsbürgerin mit Wohnsitz in Deutschland, hatte den Schmuck nicht ordnungsgemäß angemeldet. Nach Abzug der zulässigen Reisefreimenge belief sich der Gesamtwert des Schmucks auf über 2.200 Euro. Aufgrund der fehlenden Anmeldung leiteten die Zollbeamten ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ein.

Nach Entrichtung der Einfuhrabgaben in Höhe von knapp 490 Euro konnte die Frau ihre Reise fortsetzen. Alina Holm, Sprecherin beim Hauptzollamt Karlsruhe, erklärte: „Für Waren wie Goldschmuck gilt im Luftverkehr eine Reisefreimenge im Warenwert von insgesamt 430 Euro. Wird dieser Wert überschritten und die Ware nicht angemeldet, können Einfuhrabgaben fällig werden und ein Steuerstrafverfahren eingeleitet werden.“

Holm rät Reisenden, sich vorab auf der Website des Zolls zu informieren, welche Souvenirs bedenkenlos aus dem Ausland mitgebracht werden können, welche Reisefreimengen gelten und welche Waren möglichst vermieden werden sollten, um eine stressfreie Rückreise zu gewährleisten.

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