Wie die Stadt Karlsruhe heute bekannt gab wurden für die für Montag, den 20. Dezember, zwischen 18 und 19 Uhr zunächst angezeigte, aber wieder von den Anmeldern zurückgezogene und nicht behördlich bestätigte Versammlung auf dem Marktplatz per Allgemeinverfügung untersagt. Man verweist auf die einschlägige Gesetzgebung – unter anderem auch auf die Corona-Verordnung Baden-Württemberg. Einbezogen sind laut der städtische Versammlungsbehörde in das Verbot per Allgemeinverfügung auch alle nicht angezeigte und nicht behördlich bestätigte Ersatzversammlungen auf Karlsruher Stadtgebiet ein.
Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt für Karlsruhe alle mit generellen Aufrufen zu „Montagsspaziergängen“ oder „Spaziergängen“ in Zusammenhang sehenden, nicht angezeigten und nicht behördlich bestätigten Versammlungen und Ersatzversammlungen untersagt. Das betrifft sowohl einmalig stattfindende als auch solche, die solche, die wiederkehrend vorgesehen sind.