(red) Karlsruhe – Das seit Mitte Dezember geltende Verbot der Stadt Karlsruhe anlässlich sogenannter „Montagsspaziergänge“ im Stadtgebiet wird bis einschließlich 28. Februar 2022 verlängert. Das teilte die Stadt in einer Pressemitteilung gestern mit.
Die Allgemeinverfügung wurde erneut einer sachlichen Überprüfung unterzogen und im Hinblick auf die derzeitige Lage vor Ort zeitlich nun auf einen Zeitraum von zwei Wochen bis einschließlich 28. Februar 2022 befristet. Gegenstand der Allgemeinverfügung sei weiterhin ein Verbot von entgegen dem Versammlungsgesetz nicht angemeldeten Kundgebungen oder Aufzügen. Diese werden zwar als sogenannte „Spaziergänge“ deklariert, sind rechtlich aber als Versammlungen im Sinn des Versammlungsgesetzes zu werten, begründet die Stadt die Entscheidung.