Karlsruhe – Mit Wirkung ab Freitag, 21. März, gilt im gesamten Stadtgebiet ein befristetes, auf sechs Monate angelegtes Verbot der Straßenprostitution. Grundlage der Verfügung ist das Prostituiertenschutzgesetz, das der Stadt Karlsruhe als rechtliche Basis für diese Maßnahme dient.
Die Entscheidung fußt auf Erkenntnissen, die das Polizeipräsidium Karlsruhe im Zuge von Ermittlungen und Festnahmen im Januar 2025 gewonnen hat. Im Rahmen einer länderübergreifenden Operation zur Bekämpfung von internationalem Menschenhandel und Zwangsprostitution konnten in der Nacht vom 15. auf den 16. Januar insgesamt sieben Haftbefehle gegen Beschuldigte aus den Regionen Karlsruhe und Rastatt vollstreckt werden – in Kooperation mit ungarischen Behörden.
Oberbürgermeister Dr. Mentrup, der die Allgemeinverfügung unterzeichnet hat, betonte: „Die vorliegenden Erkenntnisse belegen eindeutig, dass kriminelle Strukturen im Karlsruher Stadtgebiet zum Nachteil der dort arbeitenden Prostituierten bestehen. Das verhängte Verbot ist daher gerechtfertigt.“
Als Reaktion auf die Maßnahme wurden die zuständigen Fachberatungsstellen frühzeitig eingebunden, um allen Betroffenen umfassende Beratung, Schutz und Unterstützung anzubieten. Die Kontrolle der Einhaltung des Verbots übernimmt in Zukunft die Polizei gemeinsam mit dem Kommunalen Ordnungsdienst.