(red) Karlsruhe – Bei insgesamt drei Versammlungen in der Karlsruher Innenstadt kamen am Montag gegen 18.00 Uhr auf dem Stephanplatz, dem Marktplatz und auf der Kaiserstraße insgesamt etwa 150 Menschen zusammen, um ihren Unmut gegen die Corona-Maßnahmen zu äußern, heißt es in einer Pressemitteilung der Polizei.
Zunächst formierten sich ab etwa 18.15 Uhr zwei Aufzüge, wobei einer vom Stephanplatz mit anfangs rund 30 Personen in Richtung des Markplatzes zog. In umgekehrter Richtung waren zeitgleich 50 Teilnehmer unterwegs, heißt es in der Mitteilung. Auf beiden Seiten wuchs die Personenzahl in der Folge auf 70 bis 80 Demonstranten an. Im weiteren Verlauf fanden sich schließlich auf dem Marktplatz bis zu 120 Teilnehmer ein, von wo aus sich ein Aufzug mit zwischenzeitlich insgesamt 150 Menschen in der Innenstadt von Karlsruhe in Bewegung setzte. Der Aufzug wurde gestoppt und von der Polizei unter Hinweis auf mögliche Folgen angesprochen.
Doch auch das hinderte die Personen nicht daran, sich erneut zu formieren. 21 Teilnehmer wurden am Karlsruher Marktplatz angehalten und die Polizei nahm ihre Personalien auf. Dabei leistete eine Person Widerstand.
In Bruchsal wollten 40 Personen im Bereich des Rathauses einen Aufzug durchführen. Die Veranstaltung wurde von der örtlichen Versammlungsbehörde aufgelöst. Als der Menschenzug von der Polizei gestoppt werden sollte, überwanden einige Teilnehmer die von Einsatzkräften gebildete Absperrung. Im Zuge der Identitätsfeststellungen leisteten zwei der Anwesenden Widerstand und kamen anschließend in Polizeigewahrsam, heißt es in der Meldung weiter.
Etwa 30 Personen wurden auch in Ettlingen von Polizeikräften angehalten, die einen Aufzug durchführen wollten. Teilweise erhoben die dort eingesetzten Beamten Personalien und erteilten Platzverweise.
18 Teilnehmer waren es gegen 18.20 Uhr bei einem Aufzug in Malsch/Kreis Karlsruhe, der im Bereich der Adler-/Beethovenstraße angehalten wurde. Auch hier unterband die Polizei das weitere Vorgehen und nahm den mutmaßlichen Verantwortlichen vorläufig fest, der zuvor über ein soziales Netzwerk zur Versammlung aufgerufen hatte, heißt es in der Pressemitteilung.
Das Polizeipräsidium Karlsruhe weist in diesem Zusammenhang besonders darauf hin, dass bereits die bloße Teilnahme an einer als „Spaziergang“ deklarierten verbotenen Versammlung zu einer Anzeige führen kann.