(red) Karlsruhe – Für viele kann es nicht schnell genug gehen, andere fürchten sich vor den damit verbundenen Konsequenzen angesichts der wieder steigenden Corona-Infektionen. Die meisten bundesweiten Corona-Auflagen sollen zum 20. März entfallen. Nach Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) kommt nun auch Kritik von Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne). Unter anderem soll die Maskenpflicht in Innenräumen weitgehend abgeschafft werden – dafür haben viele kein Verständnis.
Derweil steigt bundesweit die Sieben-Tage-Inzidenz der Corona-Neuinfektionen. Innerhalb einer Woche wurden laut Landesgesundheitsamt 1.870,9 Ansteckungen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner nachgewiesen. Aufgrund der hohen Dunkelziffer wird vermutet, dass die tatsächliche Inzidenz aber deutlich höher sei.
Am Mittwoch berät der Bundestag erstmals Änderungen am Infektionsschutzgesetz und zwei Tage später soll im Plenum über den Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) entschieden werden. Sie schlagen einen deutlich verringerten Basisschutz vor. Bundesweit solle dann die Maskenpflicht nur noch in Pflegeheimen, Kliniken und Nahverkehr gelten. Tests sollten nur noch in Heimen und Schulen Pflicht sein.
Gesundheitsminister Lucha fordert allerdings, dass die Länder über die Maskenpflicht selbst entscheiden können, sollte sich die Bundesregierung nicht auf eine Verlängerung über den 19. März hinaus einigen. In Innenräumen träfen Geimpfte und Ungeimpfte künftig ungeschützt aufeinander. „Und das in einer Phase, in der die Infektionszahlen so hoch wie nie zuvor sind“, warnte der Grünen-Politiker.
Neben der Maskenpflicht stehen auch die Testungen in Schulen zur Debatte. Ab dem 21. März sollen diese vermindert werden, gab das Kultusministerium Baden-Württemberg am Montag bekannt. Dann sollen im Bundesland nur noch zwei wöchentliche Tests je Schülerin oder Schüler verpflichtend sein. Darüber hinaus sollen sogenannte Wiedereintrittstestungen entfallen, also die Tests an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen nach einem Infektionsfall. Das Ministerium warte jedoch noch mit Änderungen ab, bis der Beschluss der neuen Regelungen in der kommenden Woche in Kraft trete.