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Landesgesundheitsamt ruft Warnstufe aus / Ab heute gelten neue Einschränkungen für Ungeimpfte

(red) Karlsruhe – Lange schon wurde es von Ärzten und Gesundheitsexperten prophezeit, ab dem heutigen Mittwoch ist es Realität: Aufgrund der anhaltend hohen Belegung von Intensivbetten mit COVID-19 Patientinnen und Patienten hat das Landesgesundheitsamt gemäß der Corona-Verordnung die Warnstufe für Baden-Württemberg ausgerufen. Das bedeutet vor allem für ungeimpfte und nicht genesene Personen stärkere Einschränkungen.
Bereits am Dienstag, 2. November 2021, wurden auf den Intensivstationen im Land den zweiten Werktag in Folge mehr als 250 Covid-19-Patientinnen und -Patienten behandelt, teilt das Ministerium mit. Deshalb wird nun in Baden-Württemberg die sogenannte Warnstufe ausgerufen. Die damit zusammenhängenden Einschränkungen, vor allem für nicht-geimpfte oder nicht-genesene Personen, treten am heutigen Mittwoch, den 3. November 2021, in Kraft.

In der Warnstufe müssen nicht-geimpfte und nicht-genesene Personen in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens (PDF) einen PCR-Test vorlegen – insbesondere in Innenräumen, heißt es aus dem Ministerium weiter. Das betrifft etwa Veranstaltungen, den Restaurant-, Messe- oder Kinobesuch, aber auch den Vereinssport in geschlossenen Räumen. Der PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.

Vor allem nicht-geimpfte Personen auf den Intensivstationen

„Die erste kritische Marke ist erreicht, die Lage in den Krankenhäusern angespannt“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha. „Wir erleben derzeit eine Pandemie der Ungeimpften. Das sehen wir nicht nur an den getrennt ausgewiesenen Inzidenz-Werten, sondern auch auf den Intensivstationen. Dort liegen fast ausnahmslos nicht-geimpfte Patientinnen und Patienten mit einem schweren Verlauf. Es ist deshalb klar, dass wir mit den Einschränkungen bei den Nicht-Geimpften ansetzen müssen. Sie sind Treiber der Pandemie und sorgen für die Belastung des Gesundheitssystems. Die Einschränkungen dienen aber auch dem Schutz der gesamten Bevölkerung. Denn wenn die Auslastung der Krankenhäuser zunimmt, müssen auch wieder Operationen, Krebsbehandlungen oder andere nicht zwingend notwendige Eingriffe in den Krankenhäusern verschoben werden. Die Lösung ist deshalb eindeutig: Die Impfung ist der Weg aus der Pandemie.“

Mit der Warnstufe entfällt auch die Befreiung von der Maskenpflicht beim 2G-Optionsmodell für immunisierte Besucherinnen und Besucher sowie Beschäftigte, teilt das Ministerium in seiner Pressemitteilung weiter mit. Ein Haushalt darf sich in der Warnstufe nur noch mit fünf weiteren Personen treffen – ausgenommen sind auch hier Geimpfte oder Genesene, Personen unter 18 Jahren sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) besteht.

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