(red) Karlsruhe – Das Gesundheitsamt gab diese Woche in einer Pressemitteilung bekannt, dass die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Karlsruhe fünf Tage in Folge über 10 lag. Nach der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg fällt der Landkreis damit in den Inzidenzbereich 10 – 35 und es gilt ab Donnerstag, 22. Juli, die Inzidenzstufe 2. Im Karlsruher Stadtgebiet gilt diese bereits schon seit dem 8. Juli.
Diese Regelungen gelten ab sofort
Demnach dürfen sich nur noch 15 Personen aus maximal vier Haushalten treffen, wobei Kinder dieser Haushalte und bis zu fünf weitere Kinder bis einschließlich 13 Jahre nicht mitzählen. Ebenfalls dürfen private und öffentliche Veranstaltungen im Freien und in geschlossenen Räumen sowie sportliche Wettkampfveranstaltungen nur mit verminderter Personenzahl stattfinden. Kultureinrichtungen wie Galerien, Museen oder Bibliotheken, Freizeiteinrichtungen wie Freizeitparks und Schwimmbäder sowie Volkshochschulen, Kunst- und Musikschulen.
Gastronomie und Vergnügungsstätten wie Restaurants, Kneipen, Imbisse und Spielhallen dürfen weiterhin ohne besondere Regelungen und Beschränkung der Personenzahl geöffnet bleiben, in geschlossenen Räumen gilt aber Rauchverbot. Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen müssen hingegen schließen.
Mehr Informationen gibt es vom Landratsamt Karlsruhe
Die Regelungen im Einzelnen können auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.landkreis-karlsruhe.de auf den Coronaseiten unter der Ziffer 2 »Was gilt im Stadt- und Landkreis Karlsruhe?« abgerufen werden.
Um wieder in die Inzidenzstufe 1 zu gelangen muss die 7-Tage-Inzidenz an fünf Tagen in Folge unter 10 liegen.