(red) Karlsruhe – Die Vorbereitungen zur Wahl des 20. Deutschen Bundestags sind beim städtischen Wahlamt angelaufen. Am Sonntag, 26. September, sind in Karlsruhe etwa 205.000 Wahlberechtigte aufgerufen, zu entscheiden, wer aus dem Wahlkreis 271 Karlsruhe-Stadt künftig im Bundestag vertreten sein wird, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt.
Wahlberechtigt sind alle, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wahlberechtigt sind auch alle Deutschen, die außerhalb Deutschlands leben, sofern die Voraussetzungen des Paragraphen 12 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes vorliegen.
15 Kandidatinnen und Kandidaten im Wahlkreis Karlsruhe-Stadt
Die Wählerinnen und Wähler können zwei Stimmen auf dem Stimmzettel vergeben. Mit der Erststimme wird eine Wahlkreisabgeordnete oder ein Wahlkreisabgeordneter gewählt. Diejenige Wahlkreiskandidatin oder derjenige Wahlkreiskandidat mit den meisten Stimmen zieht für den Wahlkreis Karlsruhe-Stadt direkt in den Bundestag ein. Folgende 15 Wahlkreiskandidatinnen und -kandidaten stehen dafür in Karlsruhe zur Wahl:
Ingo Wellenreuther (CDU), Parsa Marvi (SPD), Zoe Mayer (GRÜNE), Michael Theurer (FDP), Marc Bernhard (AfD), Michel Brandt (DIE LINKE), Daniel Barth (Die PARTEI), Bernhard Barutta (FREIE WÄHLER), Dr. Franz-Josef Behr (ÖDP), Jonas Dachner (MLPD), Martin Buchfink (dieBasis), Klaus-Jürgen Raphael (Bündnis C), Dr. Andreas Schäfer (Die Humanisten), Dr. Tassi Giannikopoulos (Volt) und Markus Schmoll (KlimalisteBW).
Über die Zweitstimme werden die unterschiedlichen Parteien (Landesliste) gewählt. Die Zweitstimme stellt die maßgebende Stimme für die Verteilung der auf eine Partei entfallenden Sitze dar. Da in jedem Wahlkreis andere Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl stehen, gibt es keinen einheitlichen Stimmzettel. Auf den Stimmzetteln sind die Parteien und Kreiswahlvorschläge nach ihren Zweitstimmenzahlen bei der jüngsten Bundestagswahl, dann die weiteren Parteien in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt. Kreiswahlvorschläge ohne Landesliste folgen.
Zustellung der Wahlbenachrichtigung
Ab dem 18. August sollten die wahlberechtigten Karlsruherinnen und Karlsruher ihre Wahlbenachrichtigung im Briefkasten vorfinden. Personen, die bis zum 5. September keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, sollen sich in jedem Fall ab Montag, 6. September, mit dem Wahlamt unter der Telefonnummer 0721/133-1250 in Verbindung setzen. Der Wahlbenachrichtigung ist zu entnehmen, wo sich das Wahllokal für die Stimmabgabe an der Urne befindet. Hinzu kommen die Angabe, ob dieses rollstuhlgerecht zugänglich ist sowie die von Wahlbezirks- und Wählernummer.
Wer am Wahltag jedoch nicht an der Urne wählen möchte, hat die Möglichkeit, sein Votum per Briefwahl abzugeben. Am Montag, 23. August, öffnet das Briefwahlbüro seine Pforten, und zwar in rollstuhlzugänglichen Räumlichkeiten im Erdgeschoss der Kriegsstraße 100. Das Briefwahlbüro ist von Montag, 23. August, bis Freitag, 24. September, jeweils montags bis freitags durchgehend von 10 bis 17 Uhr geöffnet, am letzten Tag, Freitag, 24. September, zusätzlich bis 18 Uhr. Im Briefwahlbüro stehen Mitarbeitende der Stadt Karlsruhe für Fragen zur Briefwahl und für die Entgegennahme von Briefwahlanträgen zur Verfügung. Außerdem haben die Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit, direkt vor Ort ihre Stimme in einer Wahlkabine abzugeben. Dazu sollte aus Hygienegründen ein Kugelschreiber mitgebracht werden, heißt es in der Mitteilung. Das Wahlamt bittet die Wahlberechtigten außerdem, eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Achtung: Die Briefwahlunterlagen können nicht mehr in den Ortsverwaltungen oder im Stadtamt Durlach vor Ort beantragt und ausgestellt werden, sondern ausschließlich über das zentrale Briefwahlbüro. Schriftliche Anträge können zwar weiterhin in den Ortsverwaltungen abgegeben werden, dabei sind allerdings deutlich längere Bearbeitungszeiten zu beachten. Daher rät das Wahlamt dazu, dann möglichst die Online-Beantragung zu bevorzugen.
Briefwahl-Unterlagen online beantragen
Briefwahlunterlagen können bequem online beantragt werden. Wer ein Smartphone besitzt, kann zur Beantragung einfach den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abscannen; daraufhin erfolgt eine Weiterleitung zum Online-Wahlscheinantrag. Daneben gibt es die Möglichkeit, den Online-Wahlscheinantrag ab Mittwoch, 18. August, über www.karlsruhe.de/wahlen aufzurufen und auszufüllen. Wichtig ist dabei, Wahlbezirks- und Wählernummer anzugeben.
Eine weitere Möglichkeit ist die schriftliche Antragstellung. Dazu muss der Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und per Post in einem ausreichend frankierten Umschlag an das Wahlamt zurückgesendet werden.