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Baden-Württembergs Landesregierung will heute überarbeite Corona-Verordnung beschließen

(red) Karlsruhe – Laut Pressemeldung des SWR will Baden-Württembergs Landesregierung heute eine überarbeitete Corona-Verordnung beschließen, die an die Bund-Länder-Beschlüsse angepasst werden soll. 

Demnach soll die aktuell in Baden-Württemberg geltende „Alarmstufe II“ bis zum ersten Februar verlängert werden. Dies gehe aus Informationen hervor, die dem SWR laut eigenen Angaben aus Regierungskreisen vorliegen. Die „Alarmstufe II“ soll dann unabhängig von Inzidenzen und der Zahl der Corona-Intensivpatienten gelten. 

Die Zahl der Covid-19-Patientinnen und Patienten auf den Intensivstationen im Land ist laut Angaben des Landesgesundheitsamts weiter gesunken und liegt bei 426, unter dem bisherigen „Alarmstufe II“-Grenzwert genau wie die Hospitalisierungsinzidenz, die mit 2,7 angegeben wird. Auch deshalb hagelt es viel Kritik im Internet an den geplanten Beschlüssen der Landesregierung, die die Regeln der „Alarmstufe II“ unabhängig der von den maßgeblichen Inzidenzen verlängern will. Die Landesregierung reagierte derweil auf Twitter und verteidigte die Maßnahmen mit „vorsorglichem Handeln“. In steigende Inzidenzen hinein zu lockern, wäre laut Aussage des Ministeriums naiv.
Auch Schülerinnen und Schüler zwischen 12 und 17 Jahren, die über keinen vollständigen Impfschutz verfügen, dürfen laut Beschluss dann noch im Februar am Trainings- und Übungsbetrieb ihres Sportvereins teilnehmen oder etwa Cafés, Restaurants und Kinos besuchen. Voraussetzung sei dann ein negativer Corona-Test. Diese Ausnahmeregelung werde verlängert, teilt das Gesundheitsministerium mit. 

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