(red) Karlsruhe – Nun wird es offiziell: Die baden-württembergische Landesregierung hat sich in ihrem Entwurf für eine Corona-Verordnung auf neue Grenzwerte festgelegt. Die erste Warnstufe soll gelten, sobald 250 Intensivbetten mit Covid-19-Patienten belegt sind oder acht von 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen mit Symptomen in eine Klinik eingeliefert worden sind, teilt die Deutsche Presse-Agentur mit. Werden diese Werte überschritten, sollen Ungeimpfte nur noch mit einem PCR-Test Zugang zu bestimmten öffentlichen Bereichen haben, heißt es in der Pressemitteilung weiter.
Des Weiteren will das Land die Alarmstufe auslösen, wenn 390 Covid-Patientinnen oder Patienten auf Intensivstationen behandelt werden oder die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz bei 12 liegt. Dann soll im Südwesten die 2G-Regel gelten. Im Klartext bedeutet das, dass dann nur noch Geimpfte oder Genesene Restaurants, Kinos oder beispielsweise Museen besuchen dürften. Derzeit gelte aber noch die 3G-Regel und somit stehen bislang einige Bereiche des öffentlichen Lebens neben den geimpften und genesenen auch den negativ getesteten Personen offen.
Die geplante neue Corona-Verordnung wird zurzeit noch zwischen den Ministerien abgestimmt, die Warnstufen sind dem Vernehmen nach aber fix, so die Deutsche Presse-Agentur weiter. Die Verordnung soll voraussichtlich Ende der Woche verkündet werden und am 13. September in Kraft treten.
Tägliche Tests für Lehrer und Kita-Mitarbeiter
Neue Regeln gibt es ab dem 13. September auch für ungeimpfte Lehrkräfte und Kita-Beschäftigte. Sie müssen sich ab dem kommenden Montag täglich vor Arbeitsbeginn auf das Coronavirus testen. Damit werden vom Kultusministerium die Sicherheitsvorkehrungen in den Schulen nochmal deutlich verschärft. Wie das „Badische Tagblatt“ heute aktuell berichtet, gilt vom kommenden Montag an für alle Beschäftigten in Kitas und Schulen die 3G-Regel. Somit haben künftig nur die Personen Zutritt in die Einrichtungen, die geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Lehrer und Kita-Erzieherinnen müssen ihre Tests zudem täglich dokumentieren. Laut Medienberichten der „Schwäbischen Zeitung“ müssen sich alle Schülerinnen und Schüler künftig dreimal die Woche statt zweimal die Woche mit einem Antigentest testen. Wo PCR-Tests eingesetzt werden, würden allerdings zwei pro Woche reichen.