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Vereisen mit Haustieren: Rechtliche Bestimmungen für Sicherheit beachten

(red) Karlsruhe – Sollen der Hund oder die Katze mit verreisen, ist auf eine geeignete Sicherung der Tiere im Fahrzeug zu achten, beispielsweise durch ein Absperrgitter, eine Transportbox oder durch geeignete Gurte. Darauf weist das Ordnungs- und Bürgeramt Karlsruhe anlässlich der Sommerferien in einer Pressemitteilung hin. In Deutschland und vielen anderen Ländern der Europäischen Union (EU) ist eine solche Sicherung gesetzlich vorgeschrieben.

„Im Sommer dürfen Hunde oder Katzen nie im geschlossenen Auto zurückgelassen werden“, erläutert Bürgermeister Dr. Albert Käuflein. Insbesondere Hunde gehören zu den hitzeempfindlichen Tieren, da sie ihre Körpertemperatur nicht durch die Absonderung von Schweiß über die Haut, sondern nur durch Hecheln, Wasseraufnahme und das Aufsuchen kühler Plätze regulieren können. Im Fahrzeug, auch wenn die Fenster einen Spalt weit geöffnet sind, steigen die Innenraumtemperaturen im Sommer innerhalb weniger Minuten stark an. Dabei wird der von Hunden tolerierbare Temperaturbereich sehr schnell erreicht und es kann zu einem Hitzschlag kommen, der oft tödlich endet. Hunde tolerieren, je nach Rasse, nur Temperaturen bis ungefähr 28 Grad Celsius, danach versagt ihr physiologisches Kühlungssystem. Es sollte bedacht werden, dass auch bei bedecktem Himmel oder wenn das Fahrzeug im Schatten steht, die Innentemperatur im Auto innerhalb von einer halben Stunde auf über 40 Grad Celsius steigt, wenn eine Außentemperatur von mehr als 25 Grad Celsius herrscht, informiert das Ordnungsamt weiter.

Reisen in EU-Länder

Wenn Reisen innerhalb der EU geplant sind, dann benötigen mitreisende Hunde, Katzen und Frettchen einen EU-Heimtierausweis, müssen mit einem Transponder gekennzeichnet sein und eine gültige Tollwutimpfung haben, so das Ordnungsamt, das auch für das Veterinärwesen zuständig ist. Die Tollwut-Impfung kann erst ab einem Alter von drei Monaten durchgeführt werden und ist dann nach Ablauf von 21 Tagen gültig. Damit sind Reisen mit Welpen in andere Mitgliedstaaten der EU frühestens ab der 16. Lebenswoche möglich, heißt es in der Mitteilung weiter. Der EU-Impfpass wird in jeder hierzu ermächtigten tierärztlichen Praxis ausgestellt.

Reisen in Länder außerhalb der EU

Sind Reisen in Länder außerhalb der EU, wie beispielsweise Serbien oder die Türkei geplant, sollte man sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei den entsprechenden Konsulaten oder Botschaften nach den geltenden Einreiseregelungen erkundigen, informiert das Ordnungsamt weiter. Häufig ist eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung notwendig, die das für den Wohnort zuständige Veterinäramt ausstellt. Für die Rückreise nach Deutschland aus solchen sogenannten nicht gelisteten Drittstaaten ist, neben den für die EU geltenden Regelungen (EU-Heimtierpass, Tollwutimpfung, Transponderkennzeichnung), der Nachweis eines Tollwut-Antikörpertiters notwendig. Der Nachweis des Titers muss vor der Ausreise durch eine Blutuntersuchung erfolgen, da ansonsten im Drittstaat eine Wartezeit von mindestens drei Monaten einzuhalten ist, bevor in die EU eingereist werden darf.

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