Karlsruhe – Am Mittwochabend (16. April) sorgte ein Vorfall für Aufsehen, als ein 28-jähriger polnischer Staatsangehöriger mehrere hundert Meter entlang einer stark frequentierten Bahnstrecke spazieren ging. Ein aufmerksamer Zeuge schlug Alarm und informierte die Bundespolizei.
Laut Angaben des Zeugen – ein 58-jähriger deutscher Staatsangehöriger – hielt sich kurz vor dem Haltepunkt Karlsruhe-Hagsfeld, im Bereich des Hinterwiesenwegs, eine Person in den Gleisen auf. Kurz nach diesem Hinweis stellte eine Streife der Bundespolizei den 28-Jährigen im unmittelbaren Umfeld fest. Der Mann hatte die Gleise bereits nach einem Achtungspfiff eines nahenden Zuges verlassen, sodass eine Sperrung der Strecke nicht erforderlich wurde.
Die Ermittlungen führten zu einer Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des unbefugten Aufenthalts im Gleisbereich. Ein Tatverdacht des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr konnte hingegen nicht erhärtet werden.
Die Bundespolizei weist in einer Stellungnahme darauf hin, dass das Betreten der Gleise oder das Aufhalten im Gleisbett gemäß der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung ausdrücklich untersagt ist. Besonders angesichts der leisen Betriebsweise und hohen Geschwindigkeiten moderner Züge kann solches Verhalten rasch lebensgefährlich werden. Reisenden wird geraten, Bahnübergänge ausschließlich an den dafür vorgesehenen Stellen wie Brücken, Übergängen oder Unterführungen zu überqueren.