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Transportunternehmer zu Freiheitsstrafe verurteilt – Sozialversicherungsschaden von über 64.000 Euro

Karlsruhe/Pforzheim – Eine umfassende Prüfung des Karlsruher Zolls hat einen erheblichen Sozialversicherungsschaden von über 64.000 Euro aufgedeckt. Die Ermittlungen führten zur Verurteilung eines 52-jährigen Transportunternehmers aus Pforzheim. Das Amtsgericht Pforzheim verurteilte ihn wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 50 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem muss der Unternehmer den entstandenen Schaden ersetzen.

Die Ermittlungen wurden durch eine Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung angestoßen, die im Rahmen einer Betriebsprüfung Unstimmigkeiten in den Abrechnungen des Unternehmens festgestellt hatte. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Karlsruhe deckte auf, dass der Unternehmer seine Angestellten in verschiedenen Lohnabrechnungssystemen führte. Dies führte dazu, dass er gegenüber der Deutschen Rentenversicherung falsche, niedrigere Löhne angab, während er seinen Mitarbeitern tatsächlich höhere Beträge auszahlte.

„Durch zahlreiche Zeugenbefragungen und Durchsuchungen konnte dieses Vorgehen aufgedeckt werden“, erklärt Alina Holm, Pressesprecherin des Hauptzollamts Karlsruhe. Der Schaden von über 64.000 Euro an nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen konnte so ermittelt werden.

Das Gericht hat entschieden, dass der Unternehmer den gesamten Schaden ersetzen muss, was eine klare Botschaft gegen Sozialversicherungsbetrug sendet.

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