Karlsruhe.One
Böllerfreie Zone auf dem Schloss- und Marktplatz. © Stadt Karlsruhe, Boris Burghardt
News

Böllerfrei ins neue Jahr – Feuerwerksverbot auf Schloss- und Marktplatz in Karlsruhe

Die Innenstadt von Karlsruhe bietet auch dieses Jahr wieder familienfreundliche, böllerfreie Alternativen für den Jahreswechsel. Auf dem Schlossplatz und dem Marktplatz gilt ein Böllerverbot und Bürgermeister Dr. Albert Käuflein lädt Besucher aller Altersgruppen ein, das neue Jahr fröhlich und ohne Böller auf den Plätzen zu begrüßen. Eine besondere Attraktion ist das Riesenrad auf dem Marktplatz. Der Veranstaltungsbereich der Stadtwerke WINTERZEIT ist ebenfalls in der böllerfreien Zone und bleibt bis 1 Uhr morgens geöffnet, mit Möglichkeiten zum Rollschuhlaufen, Stockbahnen und Gastronomie.

Maximilian Lipp, Leiter des Karlsruher Ordnungs- und Bürgeramtes, erläutert, dass die Karlsruher Bevölkerung seit vielen Jahren eine böllerfreie Veranstaltungszone in der Innenstadt wünscht. Dieser Wunsch wurde erstmals zum Jahreswechsel 2019/2020 erfüllt und konnte trotz der Corona-Pandemie auch im letzten Jahr wieder umgesetzt werden. Er geht davon aus, dass die wiederholte Umsetzung dieses Wunsches von der Karlsruher Bevölkerung positiv aufgenommen wird.

Bereits per Bundesrecht besteht auf dem Schlossplatz und dem Marktplatz ein Abbrennverbot für Feuerwerkskörper. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen und brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist nach der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) verboten. Großflächige Hinweisschilder und digitale Anzeigetafeln informieren die Besucher über die böllerfreien Zonen und Einsatzkräfte des Kommunalen Ordnungsdienst und des Polizeivollzugsdienstes überwachen die Einhaltung des Verbots.

Die Stadtverwaltung bittet alle Feuerwerksbegeisterten, beim Zünden von Feuerwerkskörpern Rücksicht auf die Natur zu nehmen. Feuerwerke sollten mindestens tausend Meter von Schutzgebieten und Grünanlagen entfernt gezündet werden und sind in Naturschutzgebieten und Natura 2000-Gebieten verboten. Das Zünden von Feuerwerk kann bei Wildtieren enormen Stress verursachen, daher sollte Feuerwerk nie in der Nähe von Wäldern gezündet werden. Auch in öffentlichen Grünanlagen, Gärten, an Seeufern und offenen Feldfluren sollte auf Feuerwerk verzichtet werden.

Related posts

Zoll findet Schmuck im Wert von über 2.200 Euro in Koffer bei Kontrolle am FKB

Redaktion

Autotunnel in der Kriegsstraße heute eröffnet / Modifikation der Lüfter abgeschlossen

Redaktion

42-Jähriger bei Arbeitsunfall tödlich verletzt

Redaktion