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Archivfoto: Stadt Karlsruhe / Sabine Enderle
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Stadt ändert Abschleppgrundsätze ab Juli / Auch Bewohnerparkzonen betroffen

(red) Karlsruhe – Das kann teuer werden: Seit der Erhöhung verschiedener Bußgeldsätze für Falschparken im November 2021 müssen Verkehrssünder für bestimmte Vergehen deutlich tiefer als zuvor in die Tasche greifen. Richtig teuer wird es vor allem, wenn das Fahrzeug so parkt, dass nach der Rechtsprechung ein Abschleppgrund vorliegt. „Das Verbringen eines Fahrzeuges kann je nach Wochentag und Uhrzeit schnell über 200 Euro kosten“, betont Ordnungsbürgermeister Dr. Albert Käuflein. Hinzu kommen ein Verwarnungsgeld sowie eine gesetzlich vorgegebene Aufwandsgebühr, teilt die Stadt mit.

Das Ordnungs- und Bürgeramt (OA) der Stadt Karlsruhe geht sehr transparent damit um, wenn es um die Gründe für die Vollstreckungsmaßnahme Abschleppen geht, heißt es in der Mitteilung weiter. So sind alle Abschleppgrundsätze auf der städtischen Homepage unter https://www.karlsruhe.de/b4/buergerdienste/verkehr/3-gvd-abschlepprl.de veröffentlicht. „Wir wollen klar aufzeigen, wann Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer mit welchen Folgen rechnen müssen, wenn sie sich nicht regelkonform verhalten“, unterstreicht Käuflein.

Appschlepp-Frist wird deutlich kürzer
Nachdem schon im März sowie Oktober 2021 die Abschleppgrundsätze angepasst wurden, folgt nun ab Juli eine weitere Änderung. Dies betrifft das Falschparken in Bewohnerzonen sowie auf Carsharing-Parkplätzen. Ab Juli droht beim Falschparken in einem Anwohnerbereich bereits nach einer Stunde eine Abschleppmaßnahme. Zuvor wurden unberechtigte Dauerparker erst am darauffolgenden Tag abgeschleppt. Auch auf Carsharing-Parkplätzen kann ab Juli bereits nach einer Stunde und nicht wie bislang erst nach drei Stunden eine Abschleppmaßnahme eingeleitet werden, teilt die Stadt mit.

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