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Maskenpflicht in Baden-Württemberg bleibt / Bundestag berät heute über neue Rechtsgrundlage

(red) Karlsruhe – In Baden-Württemberg werden die Corona-Schutzmaßnahmen angesichts der steigenden und hohen Infektionszahlen nicht zum 20. März auslaufen, wie eigentlich im Bund-Länder-Beschluss angedacht. Stattdessen werde man die zweiwöchige Übergangsfrist bis zum 2. April nutzen, kündigte Vize-Regierungschef Thomas Strobl (CDU) bereits gestern auf einer Pressekonferenz an. So lange bleibt es im Land bei der Maskenpflicht in Innenräumen und an Schulen. Auch die 3G-Regelungen in der Gastronomie und auf Veranstaltungen sowie die 2G-Plus-Regelung für Diskotheken sollen laut Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) verlängert werden. Wie er im SWR-Fernsehen mitteilte, werde nur die Personenobergrenze bei Veranstaltungen wegfallen. Zu weiteren Details äußerte er sich nicht. Die Landeschefin der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Monika Stein, fordert sogar, die Maskenpflicht bis zu den Osterferien Mitte April zu verlängern. Die Maskenpflicht verhindere weiteren Unterrichtsausfall. Die Kitas und Schulen seien alle am Limit, so Stein weiter. „Jede Person, die ausfällt, führt zu Unterrichtsausfall.“ Für die Bürgerinnen und Bürger im Land heißt es wiederum abwarten. Heute berät der Bundestag über eine neue Rechtsgrundlage für Beschränkungen, wenn die jetzige ausläuft. 

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