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Optimismus vor Bund-Länder-Treffen am Mittwoch: Tiefgreifende Lockerungen ab März geplant

(red) Karlsruhe – Fast täglich ändern sich zurzeit die Corona-Regeln: Seit dem heutigen Montag gelten in Baden-Württemberg neue Quarantäne-Maßnahmen, mit denen vor allem Personalengpässe in Berufen mit kritischer Infrastruktur wie etwa Krankenhäusern und Pflegeberufen vermieden werden sollen. Am Samstag machte der Bund zudem noch neue Vorgaben für PCR-Tests. Bereits am vergangenen Freitag kündigte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) bei seinem Antrittsbesuch im Bundesrat an, beim nächsten Bund-Länder-Treffen an diesem Mittwoch erste Öffnungsschritte in der Corona-Pandemie anzugehen. 

„Die wissenschaftlichen Prognosen zeigen uns, dass der Höhepunkt der Welle in Sicht ist“, sagte Scholz. „Das erlaubt uns, beim Bund-Länder-Treffen in der nächsten Woche einen ersten Öffnungsschritt und dann weitere für das Frühjahr in den Blick zu nehmen.“ Man werde sich dabei wie bisher von wissenschaftlichen Expertisen leiten lassen, betonte Scholz. Unter anderem sei es geplant, den Zugang zum Einzelhandel „bundesweit für alle Personen ohne Kontrollen“ sowie private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene mit mehr Teilnehmern zu erlauben. 

Im zweiten Schritt ab dem 4. März kämen dann auch Lockerungen für Gastronomie, Diskotheken, Hotels, Clubs sowie Großveranstaltungen hinzu. Konkret bedeutet das: 

  • 3G-Regelung für die Gastronomie 
  • 2G-Plus für Diskotheken und Clubs
  • 2G-Plus für Großveranstaltungen
  • 3G-Regelung für Übernachtungsangebote  

Unklarheit besteht allerdings noch über die genauen Auslastungsgrenzen: Bei Veranstaltungen in Innenräumen ist maximal eine Auslastung von [40] Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Personenzahl von [4.000] Zuschauenden nicht überschritten werden darf, heißt es weiter. 

Ab dem 20. März sollen dann „alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen“ wie auch die verpflichtenden Homeoffice-Regelungen entfallen, heißt es. Arbeitgeber sollen dann weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anbieten dürfen.

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