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Baden-Württemberg kippt 3G im Einzelhandel / Mehr Zuschauer bei Veranstaltungen erlaubt

(red) Karlsruhe – Überall werden die Forderungen nach Lockerungen laut. Nun schafft auch Baden-Württemberg alle Zugangsregeln für den Einzelhandel ab. Damit ist die 3G-Regel im Einzelhandel ab dem heutigen Mittwoch aufgehoben. Angekündigt hatte die Änderung Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) bereits am gestrigen Dienstag nach der Kabinettssitzung auf einer Pressekonferenz.

Diese Corona-Regeln gelten ab heute:

Bisher hatten in Baden-Württemberg nur Geimpfte, Genesene oder Kunden mit einem aktuellen Corona-Test Zutritt. Jetzt gilt im Einzelhandel nur noch eine FFP2-Maskenpflicht. Diese Lockerung gilt allerdings nur für die aktuell geltende „Alarmstufe l“, heißt es aus dem Ministerium. In der „Alarmstufe II“ bleibe die 2G-Regel für den Einzelhandel laut Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) erhalten.

Zwar gilt für Großveranstaltungen in Sport und Kultur weiterhin eine Kapazitätsbeschränkung von jeweils 50 Prozent. Im Freien sind aber ab sofort bei 2G-Plus maximal 10.000 Personen und bei 2G-Veranstaltungen 5.000 Personen erlaubt. Vor allem Fußballclubs wie der Karlsruher SC, VfB Stuttgart und SC Freiburg dürfen sich wieder auf Fans im Stadion freuen.

Und auch Konzerte, Musicals und Live-Shows können wieder vor mehr Publikum stattfinden: In geschlossenen Räumen sind bei 2G-Plus 4.000 Personen und bei 2G-Veranstaltungen 2.000 Personen zugelassen. Weiterhin müssen bei solchen Veranstaltungen mit mehr als 500 Zuschauern feste Sitz- und Stehplätze zugewiesen werden, heißt es in der Regelung. Maximal zehn Prozent der Plätze dürfen dabei Stehplätze sein.
Auch für Volks- und Stadtfeste erhöht sich die zugelassene Zahl der Besucher: Die Veranstalter können sich auf maximal 5.000 Besucher bei 2G und maximal 10.000 bei 2G-Plus freuen.

Ministerpräsident Kretschmann begründete diese Entscheidungen damit, dass zahlreiche Kontakte auch in Geschäften des täglichen Bedarfs wie Supermärkten und Drogerien stattfänden, in denen es keine 3G-Beschränkungen gebe. Daher sei die Vorgabe für den restlichen Einzelhandel aus pandemischer Sicht nicht mehr vertretbar. Zudem gehe es darum, wieder für mehr Einheitlichkeit zu sorgen, nachdem in einigen anderen Bundesländern die 3G-Regel im Einzelhandel bereits aufgehoben wurde. 

Auch die Kontaktdatenerhebung fällt nun größtenteils weg: Ob Restaurant, Fitnessstudio oder Café, hier müssen keine Kontaktdaten mehr hinterlegt werden. Nur an bestimmten Orten, an denen ein größeres Ansteckungsrisiko bestehe, wie etwa in Diskotheken oder Einrichtungen wie Pflegeheimen und Krankenhäusern, müssen die Kontaktdaten laut Regelung weiterhin erhoben werden. Außerdem soll laut Sozialministerium der Vertrag mit dem privaten Betreiber der Luca-App zur Kontaktnachverfolgung werde nicht über Ende März 2022 hinaus verlängert werden. In den meisten Bereichen soll dann die Corona-Warn-App dafür eingesetzt werden.

Des Weiteren sind Tests an Schulen und Kitas bis Ostern für ungeimpfte Kinder und Jugendliche vorgesehen. Diese müssen bis zum 13. April weiter dreimal die Woche einen Corona-Schnelltest machen. Bei PCR-Tests reichen zwei pro Woche. Auch Schülerinnen und Schüler, deren Zweitimpfung schon mehr als drei Monate her ist und nicht geboostert sind, müssen weiterhin regelmäßig testen. Wegen der hohen Sieben-Tage-Inzidenz sollen auch alle Lehrkräfte und Schüler, die schon dreimal geimpft oder kürzlich genesen sind, ein freiwilliges Testangebot von zwei Tests pro Woche bekommen.
Die Corona-Ausnahmeregeln für 12- bis 17-Jährige bleibt weiterhin bestehen. Ungeimpfte Jugendliche können mit einem Schülerausweis in Cafés, Restaurants und ins Kino und weiterhin Freizeit-, Sport- und Bildungsangebote nutzen. Der Schülerausweis gilt weiterhin überall dort als Testnachweis, wo 3G oder 2G für den Zutritt verlangt wird.

 

 

 

 

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