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Impfen: Noch reichlich freie Termine vorhanden / 1052 Teststellen in Stadt und Landkreis

(red) Karlsruhe – Auch in den nächsten Wochen ist mit einer starken Zunahme der Anzahl von Infektionen mit der Omikron-Variante des Corona-Virus zu rechnen. Diese ist auch bei Geimpften und Genesenen leichter übertragbar, daher bleibt die Auffrischung des Impfschutzes durch eine Booster-Impfung weiterhin wichtig. Im Stadt- und Landkreis Karlsruhe können Impfwillige zahlreiche Angebote für Erst-, Zweit- und Drittimpfungen bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie in Impfstellen wahrnehmen, wie die interaktive Online-Karte verzeichnet, teilt die Stadt.

Von Montag bis Freitag impft ein Mobiles Impfteam im ECE Center täglich von 9 bis 19 Uhr, am Samstag von 9:30 bis 15:30 Uhr. Im Kammertheater ist die Impfstelle von Montag bis Freitag täglich von 11 bis 17 Uhr und samstags 10 bis 16 Uhr geöffnet. Das Impfen ohne Termin ist möglich, jedoch empfiehlt sich eine Terminvereinbarung im Vorfeld, um gegebenenfalls Wartezeiten zu reduzieren. Freie Zeitslots sind derzeit noch reichlich vorhanden und online über impfen-ka.de buchbar.

Termine für Impfungen am Städtischen Klinikum (Haus V, Moltkestraße, Ecke Kußmaulstraße), die regelmäßig Montag bis Freitag von 8.30 bis 13 Uhr angeboten werden, sind ebenfalls noch vorhanden und können unter impfen-skk.de gebucht werden, heißt es in der Mitteilung weiter.

Auch Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren können ihren Impfschutz bei einer der genannten Stellen auffrischen lassen. Der nächste Sonderimpftermin für Unter-12-Jährige findet am Samstag, 29. Januar, von 10 bis 15 Uhr am Zentrum für Kunst und Medien (ZKM) statt. Bei der Impfaktion für Kinder von fünf bis elf Jahren sind derzeit noch Termine online buchbar.

Am Samstag, 29. Januar, erhalten Impfwillige von 10 bis 14 Uhr den ersten, zweiten oder dritten Piks gegen Corona im Gemeindezentrum St. Peter und Paul Mühlburg (Sophienstraße 236) auch ohne Anmeldung im Vorfeld. Lediglich ein Ausweisdokument und die Krankenversichertenkarte sind zur Impfung mitzubringen.

Laut der geltenden Corona-Verordnung gelten derzeit in Baden-Württemberg die Regelungen der Alarmstufe II unabhängig von den aktuellen Schwellenwerten weiter.

Damit ist der Zutritt zu vielen Einrichtungen nur unter Einhaltung der 2G+-Regel möglich, also mit einem negativen Corona-Testergebnis zusätzlich zum Geimpften- oder Genesenennachweis. Ausnahmen von der Testpflicht gelten für alle, die eine Boosterimpfung erhalten haben oder innerhalb der letzten drei Monate genesen sind oder ihre Grundimmunisierung abgeschlossen haben. Wer sich auf das Corona-Virus testen lassen möchte, kann auf eine hohe Zahl an kostenlosen Teststellen in der Region Karlsruhe zurückgreifen. Aktuell verzeichnet die Online-Karte 1052 Angebote, teilt die Stadt mit.

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