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Nach Bund-Länder-Konferenz werden in Baden-Württemberg Corona-Regeln angepasst

(red) Karlsruhe – Jetzt also doch: Ab dem heutigen Mittwoch, 12. Januar, müssen Erwachsene in Baden-Württemberg beim Einkaufen eine FFP2-Maske tragen. Wer dagegen verstößt, muss künftig bis zu 250 Euro Strafe zahlen. 

Die Landesregierung wandelte demnach am gestrigen Dienstag die bisherige Soll-Bestimmung in der aktuell geltenden Corona-Verordnung in eine Pflicht um. Künftig müssen alle Bürgerinnen und Bürger die 18 Jahre oder älter sind eine FFP2-Maske in Innenräumen, Geschäften und in der Gastronomie, Museen und Bibliotheken tragen. In Bussen und Bahnen reicht jedoch weiterhin nur eine OP-Maske aus. Am Arbeitsplatz gilt diese Pflicht ebenfalls nicht, da der Arbeitsschutz nicht vom Land, sondern vom Bundesgesetzgeber geregelt wird. 

Auch die angepasste Quarantäne und die 2G-Plus-Regel in der Gastronomie waren Thema der Konferenz. Die Quarantäne bei Infektionen mit der Omikron-Variante werde nun weniger streng gehandhabt. Damit will aber die Landesregierung verhindern, dass Teile der kritischen Infrastruktur ihre Arbeit einstellen müssen. Beispielsweise  wenn ein Großteil der Arbeitnehmer in einem Supermarkt oder gar in Krankenhäusern oder Pflegeheimen nach einem Omikron-Fall in der Belegschaft vierzehn Tage in Quarantäne müssten. Auch die aktuelle 2G-Plus-Regel in der Gastronomie ist weiterhin gültig, um nicht hinter die Beschlüsse der Bund-Länder-Runde zurückzufallen.

Deshalb wolle sich das Land für die hoch ansteckende Omikron-Variante des Coronavirus wappnen. „Der Rückgang der Infektionen ist gestoppt, die Inzidenz steigt wieder“, erklärte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). In anderen Bundesländern könne man sehen, „dass sich Omikron in Deutschland rasant verbreitet und die Infektionszahlen explosionsartig in die Höhe schießen“. Man müsse davon ausgehen, dass auch im Südwesten wieder mehr Menschen ins Krankenhaus müssen. Die Landesregierung will zudem an den Ausnahmen für ungeimpfte Schülerinnen und Schüler festhalten. Die 12- bis 17-Jährigen können auch im Februar mit ihrem Schülerausweis als Testnachweis ins Café, Kino oder zum Sport.

 

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