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Kultusministerium plant Ausnahmeregelung: Schüler vor Weihnachtsferien freiwillig in Quarantäne

(red) Karlsruhe – In Baden-Württemberg dürfen sich laut Angaben des SWR Schülerinnen und Schüler unmittelbar vor den Weihnachtsferien in eine selbstgewählte Quarantäne begeben. Das Kultusministerium sorgt mit seiner geplanten Ausnahmeregelung für die Schulwoche vor Weihnachten für Kritik. Die Schulen im Land können Schülerinnen und Schüler auf schriftlichen Antrag der Eltern für die drei letzten Schultage vor den Weihnachtsferien vom Präsenzunterricht befreien. Das soll laut dem SWR aus einem Brief des Kultusministeriums an die Schulen im Land hervorgehen, der dem SWR vorliegt.

Kultusministerin Theresa Schopper will damit laut Pressemitteilung „ganz vorsichtigen Eltern entgegenkommen“, die die Kontakte ihrer Kinder vor Weihnachten weiter reduzieren wollen. Schopper betont, dass es sich hierbei um eine Ausnahme handele. Denn: Man habe an den Schulen „ein engmaschiges Sicherungssystem, mit dem wir zum Beispiel laut der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin dazu beitragen, die Infektionen bei Kindern zu kontrollieren“.


Die Ausnahmeregelung gilt vom 20. bis 22. Dezember. Für die Befreiung müssen Eltern schriftlich eine Beurlaubung beantragen. Die Schule soll die Kinder und Jugendlichen dann mit Arbeitsaufträgen und Materialien für zu Hause versorgen, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Während der Quarantäne müssen Schülerinnen und Schüler die Aufgaben erledigen, die sie von der Schule als Hausaufgabe bekommen. Einige Lehrerverbände kritisieren hingegen die geplante Regelung: Diese sei halb gar und sorge nur für ein Durcheinander. Ein geregelter Unterricht sei so an den Tagen vor Weihnachten nicht mehr möglich, teilt der der Realschullehrer-, der Philologen- und der Berufsschullehrerverband mit. 

Das baden-württembergische Kultusministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass für Schülerinnen und Schüler ab 6 Jahren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Vorlage eines Schülerausweises in den Schulferien nicht mehr ausreichend ist, um als negativ getestet zu gelten. Während der Ferien muss auch ein aktueller Testnachweis oder – soweit vorhanden – ein Impf- oder Genesenennachweis für Besuche beispielsweise im Kino, Theater, in Einkaufszentren und Restaurants vorliegen, teilt das Ministerium mit.

 

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