Karlsruhe.One
Foto: Stadt Karlsruhe
News

3G-Regel in städtischen Gebäuden: Bürger müssen ab heute Nachweise vorlegen

(red) Karlsruhe – Ab dem heutigen Montag, 6. Dezember, gilt auch für Besucherinnen und Besucher aller Rathäuser und stätischen Dienststellen die 3G-Regelung. Wer also im Rahmen eines Präsenztermins eine behördliche Leistung der Verwaltung in Anspruch nehmen oder einen Verwaltungsvorgang abwickeln möchte, muss die entsprechenden Nachweise bereithalten, teilt die Stadt mit.

Zutritt erhalten Besucherinnen und Besucher entweder mit vollständigem Impfschutz, einer nicht länger als sechs Monate zurückliegenden Genesung oder mit der Bescheinigung eines negativen Testergebnisses, das nicht älter als 24 Stunden ist.

Related posts

Schlechte Witterungsverhältnisse führen zum Unfall auf B36

Redaktion

Feuerwehr Großeinsatz in Stutensee-Blankenloch – ,,Lauter Knall im Technikraum und dann viel Rauch“

Redaktion

Waldbrand neben der Autobahn A5 bei Kronau: Rund 100 m² Böschung und Wald neben der Autobahn in Flammen

Redaktion

Hinterlassen Sie einen Kommentar