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Ab sofort 3G-Regelung im Klinikum Karlsruhe / Ungeimpfte müssen zertifizierten Test vorlegen

(red) Karlsruhe – Ab heute, dem 29. November, müssen ambulante Patient*innen wie auch deren Begleitpersonen einen 3G-Nachweis vorweisen, wenn sie einen vereinbarten ambulanten Termin im Klinikum Karlsruhe haben, teilt das Klinikum in einer Pressemitteilung mit. Ungeimpfte müssen ab dann einen PCR-Test (maximal 48h alt) oder einen zertifizierten Antigenschnelltest (maximal 24h alt) mitbringen.

Die Ambulanzen prüfen den 3G-Nachweis am Ambulanzschalter. Im Eingangsbereich können bereits Vorprüfungen erfolgen, heißt es in der Mitteilung weiter. Bei Kindern und Jugendlichen greifen die gesetzlichen Regeln: Kinder unter sechs Jahren benötigen keinen Nachweis, bei älteren Schüler*innen reicht der Nachweis mittels Schülerausweis. Sonderregeln gelten bei Patient*innen, die eine ambulante Chemotherapie erhalten. Das Klinikum bittet darum, die erforderlichen Nachweise bereitzuhalten.

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