(red) Karlsruhe – Nach 2G Regeln und PCR-Testpflicht – je nach Warnstufe – gibt es nun auch neue Regeln im Fall von Quarantäne für Ungeimpfte im Land: Wenn ungeimpfte Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen nach einem Risikokontakt in Quarantäne müssen, gibt es keine Entschädigungszahlung mehr, heißt es in einer Pressemitteilung. Sie bekommen demnach kein Gehalt und kein Lohn in der Zeit, in der sie quarantänebedingt nicht arbeiten dürfen. Die Regelung gilt ab dem 15. September 2021 in Baden-Württemberg.
Es gibt aber auch Ausnahmen: Diese Regelung gilt zum Beispiel nicht für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, heißt es in der Mitteilung als Begründung.
Viele fragen sich nun, ob das rechtlich überhaupt zulässig ist. Ja, denn dass Bürgerinnen und Bürger keine Entschädigung bekommen, wenn sie sich nicht impfen lassen, ist nicht neu. Das Infektionsschutzgesetz sieht das schon lange vor. Neu ist aber, dass das Sozialministerium den 15. September als Stichtag festgelegt hat. Der Grund: Bis dahin könne jede noch nicht geimpfte erwachsene Person einen vollständigen Impfschutz gegen das SARS-CoV-2-Virus erhalten, heißt es in einer Mitteilung vom Landessozialministerium.