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2G und Teil-Lockdown für Ungeimpfte: Neue Corona-Regeln in Baden-Württemberg geplant

(red) Karlsruhe – Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat noch einmal verdeutlicht, dass er bei einem starken Anstieg der Covid-19-Patienten in Kliniken Einschränkungen für unausweichlich hält. Noch in dieser Woche will die grün-schwarze Regierung in Baden-Württemberg über den Entwurf für eine neue Rechtsverordnung abstimmen, heißt es in einer Pressemitteilung. Für ungeimpfte Personen könnte es dann schon Anfang September neue Kontaktbeschränkungen geben. Diese treten dann aber nicht sofort in Kraft, sondern sind an die Zahlen der Intensivpatienten im Bundesland gekoppelt, heißt es in der Pressemitteilung weiter.

Ungeimpfte am meisten betroffen von Neuinfektionen

Baden-Württemberg plant Beschränkungen für Ungeimpfte, weil bei ihnen die meisten Corona-Neuinfektionen auftreten. Nach Angaben des Landesgesundheitsamtes entfielen in den letzten sieben Tagen von den insgesamt 9.048 Covid-19-Fällen in Baden-Württemberg 7.874 auf Nicht-Geimpfte oder Personen mit unklarem Impfstatus. Bei den restlichen 1.174 handele es sich um geimpfte Personen.

„Die Nicht-Geimpften sind jetzt natürlich die Träger der Pandemie“, sagte Kretschmann der Deutschen Presse-Agentur. Wenn es bei den Ungeimpften zu hohe Inzidenzen gebe, wirke sich das auf die Krankenhausbelegung aus. Und dann müsse die Politik handeln. Die Zahl der Intensivpatienten mit Covid-19 stieg laut Landesgesundheitsamt auf 131. Bei 200 bis 250 will das Land eigentlich erste Gegenmaßnahmen ergreifen. Man gehe davon aus, dass die 200-Marke schon recht bald erreicht werde, heißt es in der Mitteilung weiter. Nach der Experten-Prognose ist absehbar, dass die Zahl der Intensivpatienten mit Covid-19 zu Schulbeginn am 13. September den Grenzwert 300 erreichen wird – wenn viele Urlauber aus dem Ausland wieder da sind.

Neue Corona-Verordnung Mitte September geplant

Darum soll im Südwesten die geplante neue Corona-Verordnung bis Ende dieser Woche verkündet und am Montag, 13. September in Kraft treten, so eine Sprecherin des Staatsministeriums in Stuttgart. Dann beginnt in Baden-Württemberg auch die Schule wieder. Wie die Landesregierung außerdem mitgeteilt hat, müssen Ungeimpfte ab dem 15. September damit rechnen, dass sie im Fall einer Quarantäne keine Entschädigung bei Verdienstausfällen erhalten.

Seit dem 28. August gilt im Bundesland Hamburg das 2G-Model. Das bedeutet, dass nur noch Geimpfte und Genesene in Restaurants, Bars oder auf Veranstaltungen gehen dürfen – sofern sich Betreiber dafür und gegen 3G entscheiden. Angesichts der rapide steigenden Patientenzahlen auf den Intensivstationen hat die baden-württembergische Landesregierung nun angekündigt, ihre Corona-Maßnahmen ebenfalls an das 2G-Modell anzupassen. Als Grenzwert soll die Belegung von 300 Intensivbetten mit Covid-19-Patienten sein, heißt es in der Pressemitteilung.

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